Transmann Österreich

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Hinweis: Die Informationen des vereinsinternen Bereichs sind ausschließlich für Mitglieder zugänglich.

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[über den Verein] -> [Wer sind wir]

Willkommen bei Transmann - Austria - Verein für Menschen, die sich in ihrem Geburtsgeschlecht "weiblich" nicht wohl oder verstanden fühlen, Kurzform: "Transmann - Austria"


Hier befindest du dich auf der neuen Webseite des Vereins Transmann - Austria - Verein für Menschen die sich in ihrem Geburtsgeschlecht "weiblich" nicht wohl oder verstanden fühlen. Wir bieten Information für Frau zu Mann transidente Personen für Themen aus Österreich.

Weitere Informationen zum Verein findest Du links im Menü unter "über den Verein".

Hast Du auch Ideen, Fragen, Anliegen - dann schreib uns! (Nutze dazu unser Kontaktformular.)

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Über der Veränderung liegt stets ein Hauch von Unbegreiflichkeit.
(Carl Friedrich von Weizsäcker, deutscher Atomphysiker und Philosoph)

 
Im falschen Körper - Interview mit Nikolas E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Im falschen Körper - Interview von Martina Kuster mit Nikolas


Quelle: Neue am Sonntag, erschienen am 11.04.2010

"Nikolas hat einen langen Leidensweg hinter sich. Von klein auf fühlte er, dass er im falschen Körper ist. Er wollte ein Bub sein, und kein Mädchen. Eine tiefe Depression folgte..."


Das gesamte Interview kannst Du in den beiden PDF Dateianhängen nachlesen.

Attachments:
Im falschen Körper - Seite 1[(PDF Datei)]54 Kb
Im falschen Körper - Seite 2[(PDF Datei)]138 Kb
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. April 2010 um 20:28 Uhr
 
Positionspapier österreichischer Transgender-Gruppen zur Personenstandsänderung Drucken E-Mail
Gesetzliches - Verordnungen und Gesetze

Positionspapier österreichischer Transgender-Gruppen zur Personenstandsänderung


Vernetzungstreffen, Wien, 28. 6. 2009

Freie Wahl des Vornamens


Die Wahl des eigenen Vornamens darf nicht auf ein Geschlecht beschränkt werden. Der dem Geschlechtszwang zugrundeliegende Halbsatz von § 3 (1) Z. 7 des Namensänderungsgesetzes „oder als erster Vorname nicht dem Geschlecht des Antragstellers entspricht“ ist zu streichen.
Kriterien für Personenstandsänderungen
Das einzige Kriterium, um die personenstandsrechtliche Änderung des Geschlechtseintrags vorzunehmen, ist, dass der ursprüngliche Eintrag nicht mehr dem sozialen Geschlecht entspricht. Personen, die in einem Geschlecht sozial anerkannt sind, sollten in diesem auch vom Staat anerkannt werden.
Deklaration:
Die Antragstellerin / der Antragsteller hat zu erklären, dass das im Geburtenbuch eingetragene Geschlecht ihren / seinem Geschlechtsempfinden nicht entspricht.


Zur Belegung der Dauerhaftigkeit und der Ernsthaftigkeit des Geschlechtswechsels ist eines der folgenden Kriterien relevant:


(1)    Lebenspraxis
Nach einem sozialen Geschlechtswechsel darf eine Personenstandsänderung nicht verwehrt werden.
Belege für den vorgenommenen Geschlechtswechsel können die Änderung des Vornamens, sowie glaubwürdige Bestätigungen durch unabhängige ZeugInnen oder Institutionen, die die Person über längere Zeit begleitet haben, wie zum Beispiel PsychotherapeutInnen, ÄrztInnen, ArbeitgeberInnen, GeschäftspartnerInnen, Behörden etc. sein.


-klicke auf weiterlesen, rechts unten um das restliche Positionspapier zu lesen-

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. April 2010 um 19:22 Uhr
Weiterlesen...
 
SoHo: Verwaltungsgerichtshof urteilt erneut im Sinne transidenter Menschen Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Utl.: Innenministerium muss Personenstand auch ohne Genitaloperation genehmigen

 

20. März 2010

Wien (SK) - "Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut festgestellt, dass eine Änderung des Personenstandes im Geburtenbuch nicht an die Durchführung schwerwiegender chirurgischer Eingriffe gekoppelt werden darf", erklärt Bezirksrätin Angelika Frasl, stellvertretende SoHo-Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte.
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Das Innenministerium hatte nämlich bei jener Betroffenen, die bereits im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen hatte, neuerlich die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages im Geburtenbuch mit dem Hinweis, dass keine genitalverändernde Operation stattgefunden hat, abgelehnt. Die Betroffene und ihr Anwalt haben daher erneut den Verwaltungsgerichtshof angerufen, und dieser hat nun festgestellt, dass seine Erkenntnisse auch für das Innenministerium bindend sind.

"Nun ist endlich klar", so Frasl weiter, "dass als Grundlage für die Anerkennung transidenter Menschen in ihrem gefühlten Geschlecht keine schwerwiegenden chirurgischen Eingriffe, sondern lediglich die Diagnose Transsexualität und die Prognose, dass sich daran nichts mehr ändern wird, ausreichend sind."

"Damit haben betroffenen Personen nun die Möglichkeit sich frei zu entscheiden ob und/oder wann sie eine chirurgische Angleichung anstreben, ohne bis zu diesem Zeitpunkt einen "Spießrutenlauf", infolge der nicht zum Erscheinungsbild passenden Papiere, absolvieren zu müssen, meint Frasl und fügt abschließend hinzu: "Ich fordere Innenministerin Fekter auf, diese Höchstgerichtserkenntnisse nun umgehend in der Verwaltungspraxis umzusetzen."

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
www.spoe.at/impressum

 

Quelle: www.transgender.at, 20. März 2010

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. März 2010 um 10:55 Uhr
 
Interview mit Nikolas E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Farah im Gespräch mit Nikolas...

Foto (c) Michaela-W

...am Sonntag, 25. Oktober 2009 in Bregenz beim Bodensee vor der Festspielbühne. Hier kannst du das gesamte Interview von Farah mit Nik als Video ansehen:

http://michaela-bodensee.blogspot.com/2009/10/farah-im-gesprach-mit-nikolas.html

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 04. November 2009 um 17:11 Uhr