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Eintrag ins Geburtenbuch bei Transsexuellen: Behörde handelte verfassungswidrig Drucken E-Mail
Gesetzliches - Personenstandsänderung

Entscheid des VfgH aus der Dezember Sitzung 2009:

 

Der Verfassungsgerichtshof hat im Zusammenhang mit der Frage von Eintragungen ins Geburtenbuch bei Transsexuellen u.a. festgestellt, dass für Änderungen des Geschlechtseintags im Geburtanbuch "keineswegs eine (genitalverändernde) Operation Voraussetzung ist". Außerdem handelt eine Behörde verfassungswidrig, wenn sie meint, dass der bzw. die Betroffene Gutachten zu dieser Frage vorzulegen hat. Die Behörde selbst ist verpflichtet, den relevanten Sacherverhalt zu klären.

 

Hier kann der gesamte Entscheid nachgelesen werden:


http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/3/5/1/CH0003/CMS1262597827906/geschlechtsbezeichnung_geburtenbuch_b1973-08.pdf

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. Januar 2010 um 11:45 Uhr