| Kommentar zu Vorname |
|
|
| Gesetzliches - Vornamen | |||
|
Nach geltendem Recht ist es in Österreich nicht möglich einen Vornamen zu wählen, der nicht dem biologischen Geburts-Geschlecht entspricht. Wer offiziell einen anderen Vornamen führen möchte, kann dies erst nach der Therapie und einer geschlechtsangleichenden Operation tun. Es muss erste Vorname „dem Geschlecht des Antragsstellers“ entsprechen. Hierfür ist ausschließlich der Eintrag im Geburtenbuch maßgeblich.
Mit NÄG von 1988 und zugehörigem „Namensänderungserlass“ samt Erläuterungen, wurde die Namensänderung auf einen geschlechtsneutralen Vornamen mit verbindlichem Anspruch möglich.
Ein zweiter Vorname kann jedoch frei gewählt werden. Der zweite Vorname muß nicht dem Geschlecht entsprechend sein.
Dauer der Änderung: Gesetzlich besteht keine direkter Zeitrahmen zwischen der Erlassung eines Namensänderungsbescheides und der Rechtswirksamkeit.
|
|||
| Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 01. Oktober 2009 um 13:01 Uhr |

