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Quelle: http://www.rklambda.at in http://transgender.at/presse/shownews.cgi?id=1126759098
Operationszwang für Transsexuelle - Höchstgericht maßregelt Innenministerium
Blitzentscheidung: Höchstgericht maßregelt Innenministerium im Eilverfahren Rechtskomitee LAMBDA: „Amtsmissbrauch muss Konsequenzen haben“ In einer sensationell blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen Amtsmissbrauch. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Vorjahr den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt ((VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054; VwGH 15.09.2009, 2008/06/0032; ebenso zuletzt der Verfassungsgerichtshof: VfGH 03.12.2009, B 1973/08). Das BMI beharrte in offenem Widerstand gegen das Höchstgericht dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium gesetzlich verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen. Die Frau musste wieder die Höchstgerichte anrufen. In einer rekordverdächtig schnellen Entscheidung (nur zwei Monate nach Beschwerdeeinbringung!) hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt das Innenministerium mehr als deutlich in die Schranken gewiesen. VwGH verweist auf bindende Wirkung In seinem, nun zugestellten Erkenntnis vom 17. Februar verweist er auf seine Rechtsprechung, wonach eine Operation nicht erforderlich ist, und darauf, dass seine Entscheidungen für das Innenministerium bindend sind. Entscheidend sei einzig und allein, dass die Beschwerdeführerin transsexuell ist, sich dem Alltagstest seit Jahren gestellt hat und seit Jahren mit dem äusseren Erscheinungsbild einer Frau lebt und arbeitet (VwGH 17.02.2010, 2009/17/0263). Die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde als Mann geboren und lebt, nach Hormontherapien und kosmetischen Massnahmen, bereits seit Jahren sozial integriert als Frau. Dennoch wird ihr die Annahme eines weiblichen Vornamens verwehrt und erhält sie keine Dokumente, die ihrem gelebten Geschlecht und ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das Vorzeigen aller für das Alltagsleben wichtigen Dokumente (wie Reisepass, Personalausweis, Meldezettel, Geburtsurkunde etc.) offenbaren ihre Transsexualität und zwingen sie regelmäßig zum (bloßstellenden und oft erniedrigenden) Outing. Sie trachtet daher verständlicherweise Behördenkontakte zu meiden. Sichtet sie Polizisten wechselt sie instinktiv die Strassenseite, um nicht in eine Polizeikontrolle und die damit verbundenen demütigenden Situationen zu geraten. Sie fühlt sich wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land. Die einzige Begründung des BMI für die Verweigerung eines weiblichen Vornamens und entsprechender Dokumente: sie hat sich keiner Operation zur Entfernung ihrer Genitalien unterzogen. Wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land Eine genitalverändernde Operation kann die Antragstellerin jedoch nicht durchführen, weil der damit verbundene langdauernde Krankenstand bei ihrer leitenden Funktion in der Privatwirtschaft mit Sicherheit mit der Beendigung ihres Dienstverhältnisses verbunden wäre. Der Verlust des Arbeitsplatzes würde sie der Gefahr der sozialen Desintegration und Verelendung aussetzen. Die offene Missachtung der mehr als eindeutigen gefestigten Rechtsprechung des VwGH war nichts anderes als blanke Willkür zum Nachteil der transsexuellen Frau, die durch den offenen Rechtsbruch nicht nur gezwungen wurde, die Kosten weiterer höchstgerichtlicher Beschwerdeverfahren zu tragen sondern auch durch einen erheblichen weiteren Zeitraum unter der demütigenden Diskrepanz zwischen ihrem gelebten (ihrem wahren) und dem rechtlichen Geschlecht leiden zu müssen: wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land. StA: Beamte wussten nicht, was sie tun Die Frau hat den im Innenministerium an ihr begangenen Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren jedoch eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den Beamten sei kein „wissentlicher“ Befugnismißbrauch nachzuweisen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die Verdächtigen nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen). Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun darüber zu entscheiden. „Das Innenministerium muss jetzt rasch das neue Geschlecht meiner Mandantin anerkennen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, „und der begangene Amtsmissbrauch darf nicht folgenlos bleiben“. Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, den Theologen Univ.-Prof. Dr. Kurt Lüthi, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu). |
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Rechtskomitee LAMBDA: „Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft bereits“
Quelle: Rechtskomitee Lambda , 26. Jänner 2010
Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft einen eklatanten Fall von Amtsmissbrauch im Innenministerium. Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrt dennoch hartnäckig darauf. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen...
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 15:05 Uhr |
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Transgender Europe: Presse-Erklärung vom 18. November 2009
Das
trans
Murder Monitoring-Projekt von Transgender Europe zeigt mehr als
160 Morde an Trans-Personen in den letzten 12 Monaten
Der 11. Internationale Transgender Day of Remembrance (Transgender Tag des Erinnerns) findet in mehr als 120 Städten weltweit statt.: Seit 1999 findet der Transgender Day of Remembrance (TDOR), in welchem jener Trans-Personen gedacht wird, die Opfer von Tötungsdelikten wurden, jeden November statt. Der TDOR macht die Öffentlichkeit auf Hassverbrechen gegen Trans-Personen aufmerksam und schafft einen öffentlichen Raum für das Trauern um und das Ehren jener Trans-Personen, die sonst vergessen würden.
Ursprünglich aus den USA stammend, findet der TDOR mittlerweile in vielen Teilen der Welt statt. Dieses Jahr finden Veranstaltungen zum TDOR in mehr als 120 Städten in 17 Ländern in Afrika, Asien, Europa, Nordamerika und Ozeanien am 20. November statt.
Traurigerweise, müssen dieses Jahr mehr als 160 Menschen zur Liste jener, die erinnert, betrauert und geehrt werden, hinzugefügt werden, wie eine Aktualisierung der vorläufigen Ergebnisse von Transgender Europes neuem Forschungsprojekt, dem „Trans Murder Monitoring“-Projekt, offenbart.
Die vom Forschungsteam des Trans Murder Monitoring Projekt zusammengestellten Daten entspringen einer systematischen Erfassung, Zusammenstellung und Analyse von Todesfällen von Trans-Personen weltweit. Sie offenbaren eine Gesamtzahl von 162 berichteten Fällen ermordeter Trans-Personen zwischen 20. November 2008 und 12. November 2009.
Bereits in den ersten 10 ½ Monaten von 2009 wurden 150 Morde an Trans-Personen berichtet. Dabei ist zu beachten, dass selbst diese extrem hohen Zahlen nur ein Bruchteil der tatsächlichen Zahlen darstellen. Die Realität sieht viel schlimmer aus. Dies sind lediglich die berichteten Fälle, die durch eine Internet-Recherche gefunden werden können. Offizielle Daten existieren nicht und ebenso wenig Schätzungen der Dunkelziffern, die nicht möglich sind.
Die Fälle wurden aus allen sechs Weltregionen berichtet: aus Nord- und Lateinamerika, Europa, Afrika, Asien sowie aus Ozeanien. Die meisten Fälle wurden für Nord- und Lateinamerika berichtet, mit der überwiegenden Mehrheit der Fälle in Brasilien (41), Venezuela (22), Honduras (16) und den U.S.A. (13). Insgesamt wurden im letzten Jahr 124 Morde an Trans-Personen in 15 lateinamerikanischen Ländern berichtet. Die aus Lateinamerika berichteten Morde machen 75 % der Gesamtzahl der berichteten Morde im letzten Jahr aus.
Die jüngste Aktualisierung der vorläufigen Ergebnisse offenbaren des Weiteren, dass 16 Morden an Trans-Personen in 6 europäischen Ländern (Italien, Russland, Serbien, Spanien, Türkei und das Vereinigte Königreich) im letzten Jahr berichtet wurden. In Asien wurden Morde an Trans-Personen in Indien und Malaysia, in Afrika in Algerien und in Ozeanien in in Neuseeland berichtet.
Insgesamt zeigen die vorläufigen Ergebnisse Berichte über ermordete Trans-Personen in 26 Ländern im vergangenen Jahr. Die Aktualisierung der vorläufigen Ergebnisse von Transgender Europes Trans Murder Monitoring Projekt wird in Form von Namenslisten, Statistiken und Karten in deutscher, englischer und spanischer Sprache auf der Webseite von Transgender Europe präsentiert. Die deutsche Präsentation der Ergebnisse ist unter www.tgeu.org/tdor2009deutsch zu finden. An dieser Stelle finden sich zudem weitere Informationen zum Internationalen Transgender Day of Remembrance sowie eine Liste aller Orte, an denen Veranstaltungen zum Transgender Day of Remembrance stattfinden.
Transgender Europe Kontakt: Dr. Carsten Balzer und Astrid Suess, MA research[at]tgeu.org
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Keine
OP
-Pflicht für Transsexuelle
Quelle: aus www.transgender.at , 5. Jänner 2010
04.01.2010 - 20:10, SoHo - SK Utl.: Innenministerin soll endlich für Rechtssicherheit sorgen
Wien (SK) - Wie heute bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 neuerlich einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben mit dem die Änderung des Personenstandes einer Transgenderperson von männlich auf weiblich wegen des Fehlens einer geschlechtsanpassenden Operation verweigert worden war.
"Der Verfassungsgerichtshof folgt damit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom letzten Jahr, der in einem anderen Fall inhaltlich ebenso entschieden hat", erklärt Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität).
"Aus dem Urteil geht klar hervor, dass die Vorlage der im Erlass angeführten Gutachten nicht zwingend als unverzichtbare Beweismittel anzusehen sind", so Frasl weiter, "und dass in einer gehäuften Verkennung der Rechtslage, aber auch im Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit oder im Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt, ein willkürliches Verhalten der Behörde vorliegt".
Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo, sieht Innenministerin Fekter gefordert: "Die Innenministerin soll endlich dafür sorgen, dass für die betroffenen Menschen eine Rechtssicherheit im Sinne der letzten Urteile und Erkenntnisse der Höchstgerichte hergestellt wird, sowie die beiden Transgenderpersonen betreffenden 'Erlässe' des BMI vom Jänner 2007 und vom Februar 2009 sofort aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden."
"Die SoHo und die SPÖ sind seit Langem bemüht ordentliche rechtliche Regelungen zu schaffen, die zu spürbaren Erleichterungen des Lebens von Transgenderpersonen führen. Wir hoffen, dass es 2010 endlich dazu kommen wird, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen", so Frasl abschließend. (Schluss) sa/mp
Rückfragehinweise: Ing. Angelika Frasl (angelika.frasl ( at ) soho.or.at )
Rückfragehinweis: SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien Tel.: 01/53427-275
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 05. Januar 2010 um 11:36 Uhr |
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Penis aus dem Labor
Bislang sind nur ein Dutzend Kaninchen glücklich, bald könnten aber auch Männer mit Erektionsstörungen davon profitieren: US-Wissenschaftlern ist es gelungen, künstliches Penisgewebe zu züchten - bei Rammlern wurde es bereits erfolgreich getestet.
18 Jahre lang forschten die Wissenschaftler um Dr. Anthony Atala, nun stellten sie im Fachmagazin "Proceedings of the National Academy of Sciences" ihr Ergebnis vor: einen aus Körpergewebe gezüchteten und voll funktionsfähigen Penis. Das berichtet das US-amerikanische Verbraucher-Magazin "HealthDay".
Atala und seine Kollegen des Wake Forest Institute for Regenerative Medicine im US-Bundesstaat North Carolina platzierten dafür Zellen aus dem Penis eines gesunden Tieres auf einem Stützgerüst aus Bindegewebe. Die Bedingungen im Labor wurden denen im Inneren des Körpers angepasst, mit dem Ergebnis, dass sich auf dem Gewebe ein neuer Schwellkörper ausbildete. Insgesamt dauerte es rund sechs Wochen, bis ein funktionstüchtiger Penis gezüchtet war.
Zwölf Tiere ohne Genitalien wurden anschließend neu bestückt und mit Weibchen zusammengebracht. Bei allen Versuchskaninchen funktionierte der neue Penis tadellos, vier der Weibchen wurden sogar schwanger.
Nun hofft Atala, dass diese Entdeckung auch für Männer von Belang sein kann: "Wir hoffen, dass wir Menschen mit unterschiedlichen Beschwerden damit helfen können, beispielsweise solchen mit angeborenen Penisdeformationen, Unfallopfern, Krebspatienten oder bei schweren Fällen von Erektionsstörung, bei denen Medikamente nicht zum Erfolg führen."
Und es besteht durchaus Anlass zu berechtigter Hoffnung: Den Wissenschaftlern des Wake Forest Institute ist es in der Vergangenheit schon gelungen, das Gewebe menschlicher Blasen im Labor zu züchten. Bei rund 30 Patienten funktioniert dieses Gewebe seit rund zehn Jahren ohne Probleme.
Quelle: magazine.web.de
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 14. November 2009 um 10:21 Uhr |
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