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Transsexueller Frau droht Abschiebung in den Tod Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

 

OTS0155 5 II 0298 NSK0002 Mo, 06.Jun 2011

SPÖ/SoHo/Frasl/Transsexuelle/Abschiebung

 

SoHo: Transsexueller Frau droht Abschiebung in den Tod


Utl.: Österreich verweigert Aufenthalt wegen Formalfehlers =

Wien (OTS/SK) - Yasar, eine transsexuelle Frau aus der Türkei,

soll am 15. Juni in ihr Heimatland abgeschoben werden, obwohl ihr

dort die Ermordung droht. "Nur auf Grund der Tatsache, dass sie

transsexuell ist, wurde Yasar in der Türkei schon mehrmals von

transphoben Schlägern misshandelt und schwer verletzt. In Folge

dieser Misshandlungen ist Yasar heute auf einem Auge blind",

berichtet Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende und

Transgenderbeauftragte der SoHo (Sozialdemokratie und

Homosexualität). "Die türkische Polizei hat es abgelehnt, eine

Anzeige auch nur entgegenzunehmen", so Frasl weiter. "In der Türkei

kommt es immer wieder zur Ermordung von Transgenderpersonen - diese

Verbrechen wurden aber niemals aufgeklärt." ****

 

Yasar ist nach Österreich geflohen. Ihr Asylantrag wurde jedoch in

erster Instanz abgelehnt. "Das ist völlig unverständlich, da den

Behörden die Lage von transsexuellen Menschen in der Türkei ja

bekannt sein sollte, und Yasar trotz des männlichen Personenstandes

in ihren Dokumenten seit Jahren als Frau lebt", stellt Frasl fest.

"Da es ihre Rechtsvertretung verabsäumt hat, rechtzeitig Berufung

einzulegen, und auch das Wiederaufnahmeverfahren gründlich verpatzte,

soll Yasar nun endgültig in die Türkei und damit vermutlich in den

Tod abgeschoben werden", ist Frasl entsetzt.

 

Ein letzter Versuch, eine Abschiebung unter Berufung auf Art. 3 EMRK

(Refoulementverbot) zu verhindern, ist gescheitert. "Die einzige

Möglichkeit, die Abschiebung noch zu stoppen und so Yasars Leben zu

retten. liegt nun in der Gewährung eines humanitären

Aufenthaltstitels. Ich hoffe sehr, dass Innenministerin Mikl-Leitner

die Vorgaben der EU einhält und damit Yasars Leben rettet ", so Frasl

abschließend.

 

Die SOHO unterstützt die Kundgebung "Yasar muss bleiben!", die

nächsten Mittwoch, den 8. Juni 2011, um 17 Uhr vor dem

Schubhaftgefängnis 1080 Wien, Hernalser Gürtel/Breitenfelder Gasse

stattfindet.

 

Rückfragehinweis:

SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien

Tel.: 01/53427-275

 

http://www.spoe.at/impressum

 

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/195/aom

 

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

 

OTS0155 2011-06-06/13:08

061308 Jun 11

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110606_OTS0155

 

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 26. Oktober 2011 um 07:41 Uhr
 
Transidentität im Gehirn Feststellbar Drucken E-Mail
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Transsexual differences caught on brain scan

Differences in the brain's white matter that clash with a person's genetic sex may hold the key to identifying transsexual people before puberty. Doctors could use this information to make a case for delaying puberty to improve the success of a sex change later.

Medics are keen to find concrete physical evidence to help those children WHO feel they are trapped in the body of the opposite sex. One key brain region involved is the BSTc, an area of grey matter. But the region is too small to scan in a living person so differences have only been picked up at post -mortem.

Antonio Guillamon's team at the National University of Distance Education in Madrid, Spain, think they have found a better way to spot a transsexual brain. In a study due to be published next month, the team ran MRI scans on the brains of 18 female-to-male transsexual people who'd had no treatment and compared them with those of 24 males and 19 females.

They found significant differences between male and female brains in four regions of white matter – and the female-to-male transsexual people had white matter in these regions that resembled a male brain (Journal of Psychiatric Research, DOI: 10.1016/j.jpsychires.2010.05.006). "It's the first time it has been shown that the brains of female-to-male transsexual people are masculinised," Guillamon says.

In a separate study, the team used the same technique to compare white matter in 18 male-to-female transsexual people with that in 19 males and 19 females. Surprisingly, in each transsexual person's brain the structure of the white matter in the four regions was halfway between that of the males and females (Journal of Psychiatric Research, DOI: 10.1016/j.jpsychires.2010.11.007). "Their brains are not completely masculinised and not completely feminised, but they still feel female," says Guillamon.

Guillamon isn't sure whether the four regions are at all associated with notions of gender, but Ivanka Savic-Berglund at the Karolinska Institute in Stockholm, Sweden, thinks they might be. One of the four regions – the superior longitudinal fascicle – is particularly interesting, she says. "It connects the parietal lobe [involved in sensory processing] and frontal lobe [involved in planning movement] and may have implications in body perception."

2010 study of 121 transgender people found that 38 per cent realised they had gender variance by age 5. White matter differences could provide independent confirmation that such children might benefit from treatment to delay puberty.

A study by Sean Deoni's team at King's College London suggests it may soon be possible to look for these differences in such children. Deoni's team adapted an MRI scanner to be as quiet as possible so it could be used to monitor the development of white matter in sleeping infants. Using new image analysis software they could track when and where myelin – the neuron covering that makes white matter white – was laid down (Journal of Neuroscience, vol 31, p 784). Although the sample was too small to identify any gender differences in development, Deoni expects to see differences developing in the brain "by 2 or 3 years of age".

Guillamon thinks such scans may not help in all cases. "Research has shown that white matter matures during the first 20 to 30 years of life," he says. "People may experience early or late onset of transsexuality and we don't know what causes this difference."

QUELLE: http://www.newscientist.com/article/dn20032-transsexual-differences-caught-on-brain-scan.html?DCMP=OTC-rss&nsref=online-news

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 17. März 2011 um 05:42 Uhr
 
Erneuert Entscheid von VwGH - Operationszwang für Transsexuelle Drucken E-Mail
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Quelle: http://www.rklambda.at in http://transgender.at/presse/shownews.cgi?id=1126759098

Operationszwang für Transsexuelle - Höchstgericht maßregelt Innenministerium

Blitzentscheidung: Höchstgericht maßregelt Innenministerium im Eilverfahren
Rechtskomitee LAMBDA: „Amtsmissbrauch muss Konsequenzen haben“

In einer sensationell blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen Amtsmissbrauch.

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Vorjahr den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt ((VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054; VwGH 15.09.2009, 2008/06/0032; ebenso zuletzt der Verfassungsgerichtshof: VfGH 03.12.2009, B 1973/08).

Das BMI beharrte in offenem Widerstand gegen das Höchstgericht dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium gesetzlich verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen.

Die Frau musste wieder die Höchstgerichte anrufen. In einer rekordverdächtig schnellen Entscheidung (nur zwei Monate nach Beschwerdeeinbringung!) hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt das Innenministerium mehr als deutlich in die Schranken gewiesen.



VwGH verweist auf bindende Wirkung

In seinem, nun zugestellten Erkenntnis vom 17. Februar verweist er auf seine Rechtsprechung, wonach eine Operation nicht erforderlich ist, und darauf, dass seine Entscheidungen für das Innenministerium bindend sind. Entscheidend sei einzig und allein, dass die Beschwerdeführerin transsexuell ist, sich dem Alltagstest seit Jahren gestellt hat und seit Jahren mit dem äusseren Erscheinungsbild einer Frau lebt und arbeitet (VwGH 17.02.2010, 2009/17/0263).

Die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde als Mann geboren und lebt, nach Hormontherapien und kosmetischen Massnahmen, bereits seit Jahren sozial integriert als Frau. Dennoch wird ihr die Annahme eines weiblichen Vornamens verwehrt und erhält sie keine Dokumente, die ihrem gelebten Geschlecht und ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das Vorzeigen aller für das Alltagsleben wichtigen Dokumente (wie Reisepass, Personalausweis, Meldezettel, Geburtsurkunde etc.) offenbaren ihre Transsexualität und zwingen sie regelmäßig zum (bloßstellenden und oft erniedrigenden) Outing. Sie trachtet daher verständlicherweise Behördenkontakte zu meiden. Sichtet sie Polizisten wechselt sie instinktiv die Strassenseite, um nicht in eine Polizeikontrolle und die damit verbundenen demütigenden Situationen zu geraten. Sie fühlt sich wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land.

Die einzige Begründung des BMI für die Verweigerung eines weiblichen Vornamens und entsprechender Dokumente: sie hat sich keiner Operation zur Entfernung ihrer Genitalien unterzogen.



Wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land

Eine genitalverändernde Operation kann die Antragstellerin jedoch nicht durchführen, weil der damit verbundene langdauernde Krankenstand bei ihrer leitenden Funktion in der Privatwirtschaft mit Sicherheit mit der Beendigung ihres Dienstverhältnisses verbunden wäre. Der Verlust des Arbeitsplatzes würde sie der Gefahr der sozialen Desintegration und Verelendung aussetzen.

Die offene Missachtung der mehr als eindeutigen gefestigten Rechtsprechung des VwGH war nichts anderes als blanke Willkür zum Nachteil der transsexuellen Frau, die durch den offenen Rechtsbruch nicht nur gezwungen wurde, die Kosten weiterer höchstgerichtlicher Beschwerdeverfahren zu tragen sondern auch durch einen erheblichen weiteren Zeitraum unter der demütigenden Diskrepanz zwischen ihrem gelebten (ihrem wahren) und dem rechtlichen Geschlecht leiden zu müssen: wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land.



StA: Beamte wussten nicht, was sie tun

Die Frau hat den im Innenministerium an ihr begangenen Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren jedoch eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den Beamten sei kein „wissentlicher“ Befugnismißbrauch nachzuweisen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die Verdächtigen nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen). Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun darüber zu entscheiden.

„Das Innenministerium muss jetzt rasch das neue Geschlecht meiner Mandantin anerkennen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, „und der begangene Amtsmissbrauch darf nicht folgenlos bleiben“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, den Theologen Univ.-Prof. Dr. Kurt Lüthi, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

 
SoHo: Verwaltungsgerichtshof urteilt erneut im Sinne transidenter Menschen Drucken E-Mail
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Utl.: Innenministerium muss Personenstand auch ohne Genitaloperation genehmigen

20. März 2010

Wien (SK) - "Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut festgestellt, dass eine Änderung des Personenstandes im Geburtenbuch nicht an die Durchführung schwerwiegender chirurgischer Eingriffe gekoppelt werden darf", erklärt Bezirksrätin Angelika Frasl, stellvertretende SoHo-Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte.
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Das Innenministerium hatte nämlich bei jener Betroffenen, die bereits im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen hatte, neuerlich die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages im Geburtenbuch mit dem Hinweis, dass keine genitalverändernde Operation stattgefunden hat, abgelehnt. Die Betroffene und ihr Anwalt haben daher erneut den Verwaltungsgerichtshof angerufen, und dieser hat nun festgestellt, dass seine Erkenntnisse auch für das Innenministerium bindend sind.

"Nun ist endlich klar", so Frasl weiter, "dass als Grundlage für die Anerkennung transidenter Menschen in ihrem gefühlten Geschlecht keine schwerwiegenden chirurgischen Eingriffe, sondern lediglich die Diagnose Transsexualität und die Prognose, dass sich daran nichts mehr ändern wird, ausreichend sind."

"Damit haben betroffenen Personen nun die Möglichkeit sich frei zu entscheiden ob und/oder wann sie eine chirurgische Angleichung anstreben, ohne bis zu diesem Zeitpunkt einen "Spießrutenlauf", infolge der nicht zum Erscheinungsbild passenden Papiere, absolvieren zu müssen, meint Frasl und fügt abschließend hinzu: "Ich fordere Innenministerin Fekter auf, diese Höchstgerichtserkenntnisse nun umgehend in der Verwaltungspraxis umzusetzen."

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
www.spoe.at/impressum

Quelle: www.transgender.at, 20. März 2010

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 13. September 2010 um 09:10 Uhr
 
Rechtskomitee LAMBDA: Amtsmissbrauch im Innenministerium Drucken E-Mail
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Rechtskomitee LAMBDA: „Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft bereits“

Quelle: Rechtskomitee Lambda , 26. Jänner 2010

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft einen eklatanten Fall von Amtsmissbrauch im Innenministerium. Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrt dennoch hartnäckig darauf. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen...

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Attachments:
Amtsmisbrauch im Innenministerium[Lambda News 26.Jan 2010]65 Kb
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 15:05 Uhr
 
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