Transmann Österreich

Increase Font Size Option 7 Reset Font Size Option 7 Decrease Font Size Option 7

Pressemeldungen
Im falschen Körper - Interview mit Nikolas E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Im falschen Körper - Interview von Martina Kuster mit Nikolas


Quelle: Neue am Sonntag, erschienen am 11.04.2010

"Nikolas hat einen langen Leidensweg hinter sich. Von klein auf fühlte er, dass er im falschen Körper ist. Er wollte ein Bub sein, und kein Mädchen. Eine tiefe Depression folgte..."


Das gesamte Interview kannst Du in den beiden PDF Dateianhängen nachlesen.

Attachments:
Im falschen Körper - Seite 1[(PDF Datei)]54 Kb
Im falschen Körper - Seite 2[(PDF Datei)]138 Kb
Zuletzt aktualisiert am Montag, den 12. April 2010 um 20:28 Uhr
 
SoHo: Verwaltungsgerichtshof urteilt erneut im Sinne transidenter Menschen Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Utl.: Innenministerium muss Personenstand auch ohne Genitaloperation genehmigen

 

20. März 2010

Wien (SK) - "Der Verwaltungsgerichtshof hat erneut festgestellt, dass eine Änderung des Personenstandes im Geburtenbuch nicht an die Durchführung schwerwiegender chirurgischer Eingriffe gekoppelt werden darf", erklärt Bezirksrätin Angelika Frasl, stellvertretende SoHo-Bundesvorsitzende und Transgenderbeauftragte.
****

Das Innenministerium hatte nämlich bei jener Betroffenen, die bereits im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen hatte, neuerlich die Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrages im Geburtenbuch mit dem Hinweis, dass keine genitalverändernde Operation stattgefunden hat, abgelehnt. Die Betroffene und ihr Anwalt haben daher erneut den Verwaltungsgerichtshof angerufen, und dieser hat nun festgestellt, dass seine Erkenntnisse auch für das Innenministerium bindend sind.

"Nun ist endlich klar", so Frasl weiter, "dass als Grundlage für die Anerkennung transidenter Menschen in ihrem gefühlten Geschlecht keine schwerwiegenden chirurgischen Eingriffe, sondern lediglich die Diagnose Transsexualität und die Prognose, dass sich daran nichts mehr ändern wird, ausreichend sind."

"Damit haben betroffenen Personen nun die Möglichkeit sich frei zu entscheiden ob und/oder wann sie eine chirurgische Angleichung anstreben, ohne bis zu diesem Zeitpunkt einen "Spießrutenlauf", infolge der nicht zum Erscheinungsbild passenden Papiere, absolvieren zu müssen, meint Frasl und fügt abschließend hinzu: "Ich fordere Innenministerin Fekter auf, diese Höchstgerichtserkenntnisse nun umgehend in der Verwaltungspraxis umzusetzen."

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275
www.spoe.at/impressum

 

Quelle: www.transgender.at, 20. März 2010

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. März 2010 um 10:55 Uhr
 
Rechtskomitee LAMBDA: Amtsmissbrauch im Innenministerium Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Rechtskomitee LAMBDA: „Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft bereits“

 

Quelle: Rechtskomitee Lambda , 26. Jänner 2010

 

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft prüft einen eklatanten Fall von Amtsmissbrauch im Innenministerium. Der Verwaltungsgerichtshof hat den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt. Das BMI beharrt dennoch hartnäckig darauf. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen...

 

mehr siehe PDF

Attachments:
Amtsmisbrauch im Innenministerium[Lambda News 26.Jan 2010]65 Kb
Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 15:05 Uhr
 
Erneuert Entscheid von VwGH - Operationszwang für Transsexuelle Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Quelle: http://www.rklambda.at in http://transgender.at/presse/shownews.cgi?id=1126759098

 

Operationszwang für Transsexuelle - Höchstgericht maßregelt Innenministerium

 

Blitzentscheidung: Höchstgericht maßregelt Innenministerium im Eilverfahren
Rechtskomitee LAMBDA: „Amtsmissbrauch muss Konsequenzen haben“

In einer sensationell blitzartigen Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem – höchstgerichtlichen Erkenntnissen zum Trotz - von einer transsexuellen Frau die Entfernung der Genitalien verlangt wurde. Das Rechtskomitee LAMBDA (RKL), Österreichs Bürgerrechtsorganisation für homo- und bisexuelle sowie transidente Frauen und Männer, fordert Konsequenzen für den im Innenministerium begangenen Amtsmissbrauch.

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Vorjahr den vom Innenministerium etablierten Operationszwang für transsexuelle Frauen wiederholt als rechtswidrig erklärt ((VwGH 27.02.2009, 2008/17/0054; VwGH 15.09.2009, 2008/06/0032; ebenso zuletzt der Verfassungsgerichtshof: VfGH 03.12.2009, B 1973/08).

Das BMI beharrte in offenem Widerstand gegen das Höchstgericht dennoch hartnäckig darauf und verweigerte einer transsexuellen Frau die Anerkennung in ihrem neuen Geschlecht, obwohl sie zweimal vor dem Verwaltungsgerichtshof erfolgreich war und das Innenministerium gesetzlich verpflichtet ist, dem Verwaltungsgerichtshof zu folgen.

Die Frau musste wieder die Höchstgerichte anrufen. In einer rekordverdächtig schnellen Entscheidung (nur zwei Monate nach Beschwerdeeinbringung!) hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt das Innenministerium mehr als deutlich in die Schranken gewiesen.



VwGH verweist auf bindende Wirkung

In seinem, nun zugestellten Erkenntnis vom 17. Februar verweist er auf seine Rechtsprechung, wonach eine Operation nicht erforderlich ist, und darauf, dass seine Entscheidungen für das Innenministerium bindend sind. Entscheidend sei einzig und allein, dass die Beschwerdeführerin transsexuell ist, sich dem Alltagstest seit Jahren gestellt hat und seit Jahren mit dem äusseren Erscheinungsbild einer Frau lebt und arbeitet (VwGH 17.02.2010, 2009/17/0263).

Die Beschwerdeführerin vor dem Verwaltungsgerichtshof wurde als Mann geboren und lebt, nach Hormontherapien und kosmetischen Massnahmen, bereits seit Jahren sozial integriert als Frau. Dennoch wird ihr die Annahme eines weiblichen Vornamens verwehrt und erhält sie keine Dokumente, die ihrem gelebten Geschlecht und ihrem äußeren Erscheinungsbild entsprechen. Das Vorzeigen aller für das Alltagsleben wichtigen Dokumente (wie Reisepass, Personalausweis, Meldezettel, Geburtsurkunde etc.) offenbaren ihre Transsexualität und zwingen sie regelmäßig zum (bloßstellenden und oft erniedrigenden) Outing. Sie trachtet daher verständlicherweise Behördenkontakte zu meiden. Sichtet sie Polizisten wechselt sie instinktiv die Strassenseite, um nicht in eine Polizeikontrolle und die damit verbundenen demütigenden Situationen zu geraten. Sie fühlt sich wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land.

Die einzige Begründung des BMI für die Verweigerung eines weiblichen Vornamens und entsprechender Dokumente: sie hat sich keiner Operation zur Entfernung ihrer Genitalien unterzogen.



Wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land

Eine genitalverändernde Operation kann die Antragstellerin jedoch nicht durchführen, weil der damit verbundene langdauernde Krankenstand bei ihrer leitenden Funktion in der Privatwirtschaft mit Sicherheit mit der Beendigung ihres Dienstverhältnisses verbunden wäre. Der Verlust des Arbeitsplatzes würde sie der Gefahr der sozialen Desintegration und Verelendung aussetzen.

Die offene Missachtung der mehr als eindeutigen gefestigten Rechtsprechung des VwGH war nichts anderes als blanke Willkür zum Nachteil der transsexuellen Frau, die durch den offenen Rechtsbruch nicht nur gezwungen wurde, die Kosten weiterer höchstgerichtlicher Beschwerdeverfahren zu tragen sondern auch durch einen erheblichen weiteren Zeitraum unter der demütigenden Diskrepanz zwischen ihrem gelebten (ihrem wahren) und dem rechtlichen Geschlecht leiden zu müssen: wie eine illegale Ausländerin im eigenen Land.



StA: Beamte wussten nicht, was sie tun

Die Frau hat den im Innenministerium an ihr begangenen Amtsmissbrauch bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren jedoch eingestellt hat, ohne Ermittlungen zu tätigen. Begründung: den Beamten sei kein „wissentlicher“ Befugnismißbrauch nachzuweisen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft die Verdächtigen nicht einmal gefragt, ob sie sich überhaupt in dieser Weise verantworten (wollen). Das Verfahren wurde ohne irgendwelche Erhebungen eingestellt. Das Opfer des Amtsmissbrauchs hat bei Gericht die Fortführung des Verfahrens beantragt. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat nun darüber zu entscheiden.

„Das Innenministerium muss jetzt rasch das neue Geschlecht meiner Mandantin anerkennen“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt der Beschwerdeführerin Dr. Helmut Graupner, „und der begangene Amtsmissbrauch darf nicht folgenlos bleiben“.

Das 1991 gegründete Rechtskomitee LAMBDA (RKL) arbeitet überparteilich und überkonfessionell für die umfassende Verwirklichung der Menschen- und Bürgerrechte gleichgeschlechtlich l(i)ebender Frauen und Männer. In seinem Kuratorium vereinigt es so prominente Mitglieder wie Altbundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer, NRPräs. Mag. Barbara Prammer, die vormalige Justizministerin Mag. Karin Gastinger, den Ehrenpräsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates NRAbg.a.D. Peter Schieder, Volksanwälting NRAbg.A.D. Mag. Terezija Stoisits, den vorm. Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Dr. Erik Buxbaum, die vorm. Präsidentin der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter Dr. Barbara Helige, die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Dr. Elisabeth Rech, den Vorstandsvorsitzenden der D.A.S.-Rechtsschutzversicherung Dr. Franz Kronsteiner, den Präsidenten des Weissen Rings Dr. Udo Jesionek, den Generalsekretär von Amnesty International Österreich Mag. Heinz Patzelt und die bekannten Menschenrechtsexperten Dr. Lilian Hofmeister und Univ.-Prof. Dr. Manfred Nowak, die Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Christian Brünner, Univ-Prof. Dr. Bernd-Christian Funk, Univ.-Prof. Dr. Heinz Mayer und Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin, den renommierten Kinder- und Jugendpsychiater Univ.-Prof. Dr. Max Friedrich und die Kinder- und JugendanwältInnen von Wien DSA Monika Pinterits und Dr. Anton Schmid, die Sexualwissenschafter Univ.-Prof. Dr. Josef Christian Aigner, Univ.-Prof. Dr. Rotraud Perner und Univ.-Lekt. Mag. Johannes Wahala, den Theologen Univ.-Prof. Dr. Kurt Lüthi, Life-Ball-Organisator Gery Keszler u.v.a.m. Das 15jährige Bestehen des Rechtskomitees LAMBDA (RKL) wurde am 2. Oktober 2006 mit einem historischen Festakt im Nationalratssitzungssaal des Parlaments in Wien gefeiert. Dieser weltweit ersten Ehrung einer homosexuellen Bürgerrechtsorganisation in einem nationalen Parlament wohnten unter den über 500 TeilnehmerInnen auch höchste RepräsentantInnen aus Justiz, Verwaltung und Politik bei (http://www.rklambda.at/festakt/index.htm). Seit 2010 ist das RKL Mitglied der Grundrechteplattform der EU-Grundrechteagentur (www.fra.europa.eu).

 
Verfassungsgerichtshof entscheidet erneut im Sinne transsexueller Menschen Drucken E-Mail
Neuigkeiten - Pressemeldungen

Keine OP -Pflicht für Transsexuelle

 

Quelle: aus www.transgender.at , 5. Jänner 2010


04.01.2010 - 20:10, SoHo - SK
Utl.: Innenministerin soll endlich für Rechtssicherheit sorgen

Wien (SK) - Wie heute bekannt wurde, hat der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom 3. Dezember 2009 neuerlich einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben mit dem die Änderung des Personenstandes einer Transgenderperson von männlich auf weiblich wegen des Fehlens einer geschlechtsanpassenden Operation verweigert worden war.

"Der Verfassungsgerichtshof folgt damit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vom letzten Jahr, der in einem anderen Fall inhaltlich ebenso entschieden hat", erklärt Angelika Frasl, stellvertretende Bundesvorsitzende der SoHo (Sozialdemokratie und Homosexualität).

"Aus dem Urteil geht klar hervor, dass die Vorlage der im Erlass angeführten Gutachten nicht zwingend als unverzichtbare Beweismittel anzusehen sind", so Frasl weiter, "und dass in einer gehäuften Verkennung der Rechtslage, aber auch im Unterlassen jeglicher Ermittlungstätigkeit oder im Unterlassen eines ordnungsgemäßen Ermittlungsverfahrens überhaupt, ein willkürliches Verhalten der Behörde vorliegt".

Peter Traschkowitsch, Bundesvorsitzender der SoHo, sieht Innenministerin Fekter gefordert: "Die Innenministerin soll endlich dafür sorgen, dass für die betroffenen Menschen eine Rechtssicherheit im Sinne der letzten Urteile und Erkenntnisse der Höchstgerichte hergestellt wird, sowie die beiden Transgenderpersonen betreffenden 'Erlässe' des BMI vom Jänner 2007 und vom Februar 2009 sofort aufgehoben und außer Kraft gesetzt werden."

"Die SoHo und die SPÖ sind seit Langem bemüht ordentliche rechtliche Regelungen zu schaffen, die zu spürbaren Erleichterungen des Lebens von Transgenderpersonen führen. Wir hoffen, dass es 2010 endlich dazu kommen wird, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen", so Frasl abschließend. (Schluss) sa/mp

Rückfragehinweise: Ing. Angelika Frasl (angelika.frasl ( at ) soho.or.at )

Rückfragehinweis:
SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1014 Wien
Tel.: 01/53427-275

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 22. März 2010 um 10:58 Uhr
 
« StartZurück123WeiterEnde »

Seite 1 von 3